+++ aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus +++

In diesem Beitrag erhalten Sie ab sofort wichtige Informationen bezüglich des Schulbesuchs im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus. Dieser Beitrag wird deshalb in der Kategorie „Aktuelles“ bis auf weiteres ganz oben gehalten.

16.11.2022
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat neue Informationen zu den Corona-Schutzmaßnahmen veröffentlicht.

Basis-Hygienemaßnahmen:

  • mindestens alle 45 Minuten lüften
  • Händewaschen mit Seife
  • Husten- und Niesetikette (Armbeuge, Taschentuch)
  • Abstandhalten im Schulgebäude (1,5 Meter)
  • Das Tragen einer Maske in Innenräumen wird allgemein empfohlen.

Umgang mit Krankheitssymptomen:

  • Wer krank ist, bleibt zu Hause! – Unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht.
  • Bei anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
  • Bei Schnupfen oder Halskratzen wird empfohlen, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Alternativ kann man sich beim Hausarzt oder im Testzentrum testen lassen.
  • Zusäztlich wird bei Schnupfen und Halskratzen das Tragen einer Maske empfohlen.
  • In der Schule finden keine Testungen mehr statt.

Umgang mit einem bestätigten Infektionsfall:

  • Entscheiden sich positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen gegen die Empfehlung zu Hause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske (blaue Maske oder FFP2-Maske).

Bitte teilt uns weiterhin mit, wenn ein Kind, eine Schülerin/ ein Schüler zu Hause, im Testzentrum, beim Arzt, bei der Ärztin oder bei einem Schnell-Testanbieter („Bürgertest“) positiv getestet wurde! Zusammen wollen wir ein möglichst sicheres Umfeld schaffen!

19.10.2022
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat neue Informationen zu den Corona-Schutzmaßnahmen veröffentlicht.

Schulen sollen ein sicherer Ort bleiben, deshalb gilt es Infektionen in der Schule möglichst zu verhindern. Dazu können alle Schülerinnen und Schüler (und alle an Schule beschäftigten Personen) weiterhin gratis Selbsttests durch die Schule erhalten (solange der Vorrat reicht). Bitte sprecht bei Bedarf Eure Lehrerin oder Euren Lehrer an.

Momentan kommt es verstärkt zu Krankheitsfällen, die zu Vertretungen und – im Extremfall auch – Unterrichtsausfall – führen. Deshalb wird weiterhin das Tragen von Masken im Schulhaus (wenn ein Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann) empfohlen. Ebenso weist das Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Schutzimpfung (ab dem 5. Lebensjahr empfohlen) hin.

20.09.2022
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat neue Informationen zu den Corona-Schutzmaßnahmen veröffentlicht.

Die bestehenden Maßnahmen aus dem letzten Schuljahr wurden bestätigt.

  • Basis-Hygienemaßnahmen:
    • mindestens alle 45 Minuten lüften
    • Händewaschen mit Seife
    • Husten- und Nießetikette (Armbeuge, Taschentuch)
    • Abstandhalten (1,5 Meter)
  • Masken:
    • Das Tragen einer Maske in Innenräumen wird allgemein empfohlen.
    • Ausdrücklich wird um das Tragen einer Maske gebeten auf Begegnungsflächen (Gänge, Treppenhaus …) sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse (für fünf Schultage) im Unterricht.
  • Umgang mit Krankheitssymptomen:
    • Wer krank ist, bleibt zu Hause!
    • Bei Schnupfen oder Halskratzen wird empfohlen, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Alternativ kann man sich beim Hausarzt oder im Testzentrum testen lassen.
    • Zusäztlich wird bei Schnupfen und Halskratzen das Tragen einer Maske empfohlen.
    • In der Schule finden keine Testungen mehr statt.
  • Umgang mit einem bestätigten Infektionsfall:
    • Wer positiv getestet wurde steht grundsätzlich mindestens fünf Tage seit Erstnachweis in Isolation und darf die Schule nicht besuchen.
    • Die Isolation kann frühestens nach fünf Tagen beendet werden, wenn seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr bestehen. Ansonsten dauert die Isolation weiter, längstenfalls zehn Tage.
    • Für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
    • Erziehungsberechtigte (aber auch Lehrkräfte und sonstige an den Schulen tätige Personen) müssen ein positives Testergebnis der Schule melden (Infektionsschutzgesetz § 34 IfSG)!

Bitte teilt uns weiterhin mit, wenn ein Kind, eine Schülerin/ ein Schüler zu Hause, im Testzentrum, beim Arzt, bei der Ärztin oder bei einem Schnell-Testanbieter („Bürgertest“) positiv getestet wurde! Zusammen wollen wir ein möglichst sicheres Umfeld schaffen!

28.04.2022
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat neue Informationen zu den Corona-Schutzmaßnahmen veröffentlicht.

Die bestehenden Maßnahmen wurden genauer erläutert.

  • Grundlegende Hygienemaßnahmen (Lüften, Händewaschen, Abstand, Nieß- und Hustenetikette) bleiben bestehen!
  • Das Tragen einer Maske ist nicht mehr verpflichtend, wird aber in Innenräumen – vor allem nach Infektionsfällen – (dringend) empfohlen.
  • Grundsätzlich gilt (schon immer und weiterhin): Wer krank ist, bleibt zu Hause. Unabhängig davon, ob ein Verdacht auf COVID-19 besteht oder nicht!
  • Positiv getestete Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte an der Schule müssen mit Bekanntwerden des Testergebnisses sofort für mindestens fünf Tage in Isolation. Zum weiteren Vorgehen: siehe Beitrag vom 23.04.2022 (unten).

Link zur Elterninformation.

Bitte teilt uns weiterhin mit, wenn ein Kind, eine Schülerin/ ein Schüler zu Hause, im Testzentrum, beim Arzt, bei der Ärztin oder bei einem Schnell-Testanbieter („Bürgertest“) positiv getestet wurde! Zusammen wollen wir ein möglichst sicheres Umfeld schaffen!

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link) und Thema „Pool-Test“ (Link).

23.04.2022
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat neue Informationen zu den Corona-Schutzmaßnahmen veröffentlicht.

Das gilt weiterhin:

  • Positiv getestete Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige Angestellte an Schulen müssen mit Bekanntwerden des positiven Testergebnisses sich umgehend in Isolation (bei Schülerinnen und Schülern: von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden) begeben.

Das gilt ab sofort neu:

  • Die Isolation endet nach fünf Tagen, wenn seit mindestens 48 Stunden (= zwei Tage und Nächte) keine Symptome mehr aufgetreten sind.
    • Beispiel: Ein Kind bekommt wird am Sonntag an einer Teststation auf Corona getestet. Der Test ist ein Schnelltest und das Ergebnis liegt somit auch direkt am Sonntag vor.
    • Das Kind bleibt Sonntag, Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag (= fünf Tage) sicher zu Hause.
    • Das Kind kann am Freitag wieder in die Schule kommen, wenn es seit Mittwochmorgen (= 48 Stunden) keine Symptome mehr hatte.
    • Liegen am Freitag noch Symptome vor, wird die Isolation so lange verlängert, bis die 48 Stunden-Symptomfreiheit erreicht sind oder insgesamt zehn Tage vergangen sind.
  • Es wird für fünf Tage nach Ende der Isolation empfohlen, eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Enge Kontaktpersonen müssen nicht automatisch in Quarantäne. Es wird aber empfohlen für fünf Tage eine FFP2-Maske zu tragen und besonders auf die allgemeinen Hygiene-Regeln zu achten.
  • Ein Freitesten ist nicht erforderlich.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link) und Thema „Pool-Test“ (Link).

09.04.2022
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat neue Informationen zu den Corona-Schutzmaßnahmen veröffentlicht.

Ab dem 01.05.2022 entfällt die allgemeine, anlasslose (= regelmäßige Testung aller Schülerinnen und Schüler auch ohne Krankheitssymptome) Testpflicht in der Schule. Auch die 3G-Regelung für Lehrkräfte, Besucherinnen und Besucher (bspw. Erziehungsberechtigte) und sonstiges Personal entfällt.

Die weiteren Empfehlungen (Maskentragen) und Regeln (allgemeine Hygieneregeln, Regeln zum Besuch der Schule bei Krankheitssymptomen, Maskenpflicht im ÖPNV) vom 03.04.2022 gelten weiterhin.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link) und Thema „Pool-Test“ (Link).

03.04.2022

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat neue Informationen zu den Corona-Schutzmaßnahmen veröffentlicht.

Das gilt ab 03.04.2022 neu:

  • Die Maskenpflicht fällt für alle im gesamten Schulgebäude weg. Es wird weiterhin empfohlen, eine Maske (freiwillig) zu tragen, vor allem auf den Begnungsflächen (Treppenhaus, Gänge, WC …) und nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse.
  • Die Maskenpflicht fällt ebenfalls im Schulbus weg. Falls man mit einem Bus des Öffentlichen Nahverkers (ÖPNV) fährt, gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Diese Maßnahmen gelten unverändert weiterhin:

  • Besucherinnen und Besucher (bspw. Abholung eines Kindes, Präsenzbesuch einer Sprechstunde oder des Elternsprechtags) müssen einen gültigen Impf-, bzw. Genesenennachweis bzw. einen aktuellen nagativen Testnachweis vorlegen (3G).
  • Die Husten- und Niesetikette (Armbeuge!)
  • regelmäßiges Lüften
  • regelmäßiges Händewaschen
  • regelmäßige Selbsttest (Pool- und Schnelltests) in der Schule oder das Beibringen externer Nachweise

Auch die Regeln zum Besuch der Schule bei Krankheitssymptomen gelten unverändert.

Ein Link zur entsprechenden Elterninformation findet sich hier.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link) und Thema „Pool-Test“ (Link).

25.03.2022

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat neue Informationen zur Maskenpflicht veröffentlicht.

  • Während des Unterrichts entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz (!), also sobald die Schülerinnen und Schüler im Klasenzimmer an ihrem Platz sitzen. Das gilt ab dem 21.03.2022 für die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Ab dem 28.03.2022 gilt dies auch für die Jahrgangsstufen 5 und 6.
  • Masken dürfen selbstverständlich freiwillig getragen werden.
  • Die Maskenpflicht gilt weiterhin auf allen Begegnungsflächen im Schulhaus (Treppenhaus, Garderoben, Toilettengang, Wechsel des Klassenzimmers …) sowie im Busverkehr.
  • Die Maskenpflicht am Platz gilt aber weiterhin während des „intensivierten Testregimes“, also nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse für fünf Unterrichtstage.
  • Für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9 gilt die Maskenpflicht weiterhin uneingeschränkt.

Ein Link zur entsprechenden Elterninformation findet sich hier.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link) und Thema „Pool-Test“ (Link).

04.03.2022

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat neue Informationen zum Umgang mit Infektionsfällen in der Schule veröffentlicht.

Sportunterricht darf nach den Faschingsferien (Winterferien) wieder ohne Maske stattfinden.

Die Jahrgangsstufen 5 und 6 nehmen nun ebenfalls am Pooltest-Verfahren teil.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link) und Thema „Pool-Test“ (Link).

14.02.2022

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat neue Informationen zum Umgang mit Infektionsfällen in der Schule (Link) veröffentlicht (Stand: 01.02.2022).

Auf vielfachen Wunsch findet sich hier ein Link zum aktuellen „Merkblatt zum Umgang mit Erkältungssymptomen“ (Stand: 24.11.2022, weiterhin gültig).

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link) und Thema „Pool-Test“ (Link).

06.01.2022
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat neue Informationen veröffentlicht.

Angesichts der ansteckenderen und zur Zeit vorherrschenden Omikron-Variante, gilt bis auf Weiteres eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler.

Neu: Das gilt auch dann, wenn sie geimpft oder genesen sind.

Der Hintergrund ist, dass auch geimpfte und genesene Personen das Virus – möglicherweise ohne selbst Krankheitssymptome zu haben – weiterverbreiten können.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bittet auch weiterhin, die gegebenen Möglichkeiten zur Impfung von Kindern und Jugendlichen wahrzunehmen.

Wichtig: Falls ein SVE- oder Schulkind an Corona erkrankt ist und das außerschulisch festgestellt wurde, bitten wir um Information. Nachdem das Kind genesen ist, ändert sich für 28 Tage nach Bestätigung der Infektion per PCR-Test das Testvorgehen in der Schule. Dankeschön!

Im Elternportal findet sich bereits ein entsprechender Elternbrief!

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link) und Thema „Pool-Test“ (Link).

10.11.2021
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat neue Informationen veröffentlicht.

Angesichts der sich weiterhin verschlechternden Lage wird die erweiterte Maskenpflicht – siehe unten stehende Information vom 07.11.2021 – bis auf Weiteres fortgeführt.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link) und Thema „Pool-Test“ (Link).

07.11.2021
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat neue Informationen veröffentlicht.

Angesichts der deutlich verschlechterten Lage wird für die Zeit nach den Allerheiligenferien eine erweiterte Maskenpflicht angeordnet. Diese gilt wie folgt:

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 für die erste Unterrichtswoche nach den Ferien.
  • Ab der Jahrgangsstufe 5 für die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Ferien.

Die Maske muss im gesamten Schulgebäudeauch in der Mittagsbetreuung und während des Unterrichts – getragen werden. Es wird nun allen Schülerinnen und Schüler das Tragen einer OP-Maske (medizinische Maske) empfohlen. Ab der 5. Klasse ist dies verpflichtend! Im Freien muss die Maske nicht getragen werden.

Im Sportunterricht muss keine Maske getragen werden, es sollen aber möglichst große Abstände hergestellt werden und eine Sportausübung ohne Körperkontakt ist zu bevorzugen.

Im Musikunterricht soll – falls gesungen wird – muss auf möglichst große Abstände zwischen den Schülerinnen und Schülern geachtet werden. Die Maske ist zu tragen und das Lied muss kurz sein.

Bis auf Weiteres gilt: Wird ein Kind positiv getestet muss eine Woche lang jedes Kind in der Klasse täglich getestet werden. Die Testung kann auch für geimpfte und genesene Kinder und Erwachsene angeordnet werden.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link) und Thema „Pool-Test“ (Link).

13.09.2021
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat neue Informationen zum Schuljahresanfang veröffentlicht. Diese Informationen (Maskenpflicht, Quarantäne, Impfung, Testung und Förderprogramm) wurden bereits über das Elternportal bereit gestellt und können ebenfalls hier („Start in das Schuljahr“) und hier („Einführung von PCR-Pooltests an Ihrer Schule“) abgerufen werden.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link) und Thema „Pool-Test“ (Link).

28.07.2021
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat eine Information zum Schuljahresende veröffentlicht, welche auch einen ersten Ausblick auf das neue Schuljahr 2021/22 enthält. Diese Information wurde bereits über das Elternportal bereit gestellt und kann auch hier abgerufen werden.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link).

09.06.2021
Die Bestimmungen zum Schulbesuch (inkl. SVE) wurden geändert. Die Änderungen gelten ab 21.06.2021.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von …

  • 0-100: Voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen
  • 100-165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen.
  • über 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für die Klasse 4A und die Abschlussklassen (9a und 9b). Die übrigen Klassen sind im Distanzunterricht.

Die sonstigen Regelungen (Testpflicht, Maskenpflicht, Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen …) bleiben unverändert.

Was das für die einzelnen Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Jahrgangsstufen und Klassen bedeutet, dazu gibt es weitere Informationen im Elternportal und bei der jeweiligen Klassenleitung.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link).

05.06.2021
Da die 7-Tages-Inzidez mit dem 02.06.2021 fünf Tage in Folge unter 50 gelegen hat (und Stand heute auch weiterhin liegt), findet ab Montag, den 07.06.2021, für alle Schülerinnen und Schüler (inklusive den Kindern der SVE) in vollem Umfang Präsenzunterricht (auch ohne Einhaltung des Mindestabstands) statt.

Weitere Neuigkeiten:

  • Neu: Ab der 5. Klasse muss verpflichtend eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) getragen werden!
  • Ebenso haben sich die Regeln zum Schulbesuch bei Krankheitssymptomen geändert. Näheres findet sich hier.
  • Gesang im Musikunterricht ist unter besonderen Voraussetzungen wieder erlaubt.
  • Im Sportunterricht muss nun weder im Innenraum noch bei Sport im Freien eine Maske getragen werden. Der Mindestabstand muss hier aber auf alle Fälle gewahrt bleiben.
  • Die Schule kann nun das Vorliegen eines negativen Selbsttest-Ergebnisses bestätigen. Dazu wird ein besonderes Formular benötigt, welches durch die Schule ausgegeben wird. Wichtig: Die Bestätigung gilt nur zur Verwendung im privaten Bereich. Den genauen Starttermin legt die Schule noch fest. Bitte beachtet (vor allem, wenn ihr das Testergebnis zum Kontakt mit besonders gefährdeten Personen nutzen wollt):
    • Die Schule kann nur das Vorliegen eines negativen Selbsttest-Ergebnisses bestätigen!
    • Das Ergebnis kann nur so gut sein, wie der Schüler/ die Schülerin den Test durchführt!
    • Selbst bei korrekt durchgeführten Test ist eine Infektion mit dem Corona-Virus nicht sicher ausgeschlossen!
    • Die Schule kann deshalb auf keinen Fall garantieren, dass ein Kind oder Jugendlicher nicht mit dem Corona-Virus infiziert ist!

Die sonstigen Regelungen (Testpflicht, Maskenpflicht …) bleiben unverändert.

Was das für die einzelnen Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Jahrgangsstufen und Klassen bedeutet, dazu gibt es weitere Informationen im Elternportal und bei der jeweiligen Klassenleitung.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link).

 

26.05.2021

Die Bestimmungen zum Schulbesuch wurden geändert. Die Änderungen gelten ab 07.06.2021.

Bei einer stabilen (siehe Beitrag vom 10.05.2021) 7-Tages-Inzidenz unter 50 dürfen nach den Pfingstferien alle Schülerinnen und Schüler sowie SVE-Kinder in den Unterricht/ die Betreuung zurückkehren. Der Mindestabstand muss nicht mehr gewährleistet werden.

Ebenfalls neu: Ab der 5. Jahrgangsstufe müssen alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“, meist in der Farbe blau erhältlich) tragen. Diese bieten einen besseren Eigen- aber vor allem auch Fremdschutz. Eine normale, Stoffmaske („Community-Maske“) ist dann nicht mehr ausreichend!

Die sonstigen Regelungen (Testpflicht, Maskenpflicht …) bleiben unverändert.

Was das für die einzelnen Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Jahrgangsstufen und Klassen bedeutet, dazu gibt es weitere Informationen im Elternportal und bei der jeweiligen Klassenleitung.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link).

13.05.2021
Nachdem die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Altötting zuletzt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 gefallen ist findet ab Freitag für die Klassen 1-6 und die SVE wieder Wechsel- oder voller Präsenzunterricht (nur bei ausreichend Abstand) statt.

Die sonstigen Regelungen (Testpflicht, Maskenpflicht …) bleiben unverändert.

Was das für die einzelnen Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Jahrgangsstufen und Klassen bedeutet, dazu gibt es weitere Informationen im Elternportal und bei der jeweiligen Klassenleitung.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link).

09.05.2021
Die Bestimmungen zum Schulbesuch wurden geändert. Die Änderungen gelten ab 10.05.2021.

Liegt die 7-Tages-Inzidenz …

  • zwischen 0 und 50: Die Jahrgangsstufen 1-4 und die SVE erhalten Präsenzunterricht (auch ohne Mindestabstand). Die übrigen Jahrgangsstufen befinden sich im Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand (wie bisher).
  • zwischen 50 bis 165: 
    • bis zu den Pfingstferien:
      • bis 100: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen (inkl. SVE).
      • 100 bis 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (inkl. SVE). Die übrigen Jahrgangsstufen erhalten Distanzunterricht.
    • nach den Pfingstferien:
      • bis Inzidenz 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen (inkl. SVE).
  • über 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mi Mindestabstand für die Klasse 4A und die die 9. Klassen (Abschlussklassen).

Maßgeblich für das Über- oder Unterschreiten einer Inzidenz-Schwelle sind nach wie vor folgende Regelungen:

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft. Beispiel: Die Inzidenz steigt am Montag, Dienstag und Mittwoch über 165. Ab Freitag gelten die strengeren Regeln.

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft. Beispiel: Die Inzidenz sinkt am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch unter 165. Ab Freitag gelten die Erleichterungen.

Positive Selbsttests in der Schule müssen ab sofort von der Schule dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Die sonstigen Regelungen (Testpflicht, Maskenpflicht …) bleiben unverändert.

Was das für die einzelnen Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Jahrgangsstufen und Klassen bedeutet, dazu gibt es weitere Informationen im Elternportal und bei der jeweiligen Klassenleitung.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link).

22.04.2021
Die Bestimmungen zum Schulbesuch (auch Besuch der Notbetreuung) wurden noch genauer bestimmt.

  • Wie bisher gilt: Bei leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache, verstopfte Nase ohne Fieber, gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern) ist ein Schulbesuch möglich.
  • Neu: In jedem dieser Fälle muss nun auch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Diese ests werden in lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen von geschulten Personal durchgeführt. Ein Antigen-Selbsttest ist nicht (!) ausreichend. Erkrankte Kinder und Jugendliche können sich somit auch nicht im Rahmen der Selbsttestung in der Schule „freitesten“.

Was das für die einzelnen Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Jahrgangsstufen und Klassen bedeutet, dazu gibt es weitere Informationen im Elternportal und bei der jeweiligen Klassenleitung.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link).

09.04.2021
Da der Wert am heutigen Freitag, den 09.04.2021, im Landkreis Altötting bei 182,0 liegt, wird in der kommenden Woche (Kalenderwoche 15, 12. bis 16. April 2021) für alle Klassen Distanzunterricht durchgeführt.

Ausnahme: In den 9. Klassen und in der Klasse 4A findet Präsenzunterricht statt, sofern der Mindestabstand von 1,5m sicher eingehalten werden kann. Andernfalls findet dort Wechselunterricht statt.

Wichtig: Aufgrund geänderter Vorgaben gilt ab 12.04.2021:

  • Jeder Besuch der Schule (Unterricht und Notbetreuung!) erfordert einen aktuellen negativen COVID-19-Test.
  • Der Test kann entweder in der Schule als Selbsttest (Testung durch die Schülerin, den Schüler selbst, unter passiver (!) Anleitung der Lehrkraft) erfolgen. Dieser Test wird kostenlos von der Schule gestellt. Alternativ kann die Bestätigung über einen aktuellen PCR- oder POC-Antigen-Tests vorgelegt werden, welcher in allgemein zugänglichen Angeboten (Testzentren, Ärzte …) von medizinischen Fachpersonal durchgeführt wurde.
  • Das Testergebnis muss vorgelegt werden, eine mündliche Versicherung ist NICHT (!) ausreichend.
  • Ein zu Hause durchgeführter Schnelltest ist NICHT (!) ausreichend.
  • Ein negatives Testergebnis ist entweder 48h lang gültig (bei einer Inzidenz von unter 100) oder nur 24h (bei einer Inzidenz von über 100). Gegenwärtig sind die Testergebnisse also nur am selben und am darauffolgenden Tag gültig. Dann muss wieder neu getestet werden.

Sollte das Testergebnis in der Schule positiv ausfallen, darf der Schulbesuch nicht fortgesetzt werden und die Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind von der Schule abholen. Der Besuch ist erst wieder nach einem (negativen) PCR-Test möglich, den das Gesundheitsamt anordnet.

Wenn man sein Kind nicht testen lassen möchte und auch kein gültiges negatives Testergebnis vorweisen kann, ist ein Schulbesuch NICHT (!) möglich! Das Kind lernt dann zu Hause. Bitte schicken Sie ihr Kind in diesem Fall nicht in die Schule, weder in den Unterricht noch in die Notbetreuung. Wenn Sie ihr Kind in die Schule schicken, gehen wir nach den aktuell gültigen Vorgaben davon aus, dass Sie mit der Testung einverstanden sind!

Was das für die einzelnen Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Jahrgangsstufen und Klassen bedeutet, dazu gibt es weitere Informationen im Elternportal und bei der jeweiligen Klassenleitung.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link).

27.03.2021
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat einen Ausblick gegeben, wie es im Anschluss an die Osterferien weitergehen wird.

  • 7-Tage-Inzidenz unter 100:
    • Wechselunterricht oder Präsenzunterricht (bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m)
    • Selbsttest der Schülerinnen und Schüler empfohlen
  • 7-Tage-Inzidenz unter 50:
    • Präsenzunterricht für Klassenstufen 1-4 (unabhängig vom Mindestanbstand). Ansonsten gilt die gleiche Regelung wie oben!
    • Selbsttest der Schülerinnen und Schüler empfohlen
  • 7-Tage-Inzidenz über 100:
    • Wechselunterricht oder Präsenzunterricht (bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m) für die Abschlussklassen (9. Klassen) und die 4. Klasse A-Zug (4A).
    • Der Besuch des Unterrichts vor Ort setzt ein negatives Testergebnis voraus, das entweder vor Ort in der Schule (Selbsttest) oder durch die allgemein zugänglichen Angebote (Testzentren, Ärzte …) erbracht werden kann. Dieses darf nicht älter als 48h sein.
    • In allen anderen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
    • Auch die Teilnahme an der Notbetreuung (nach verfügbaren Ressourcen der Schule) hängt in diesem Fall vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses ab!
  • Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte, die trotz aller Maßnahmen zum Infektionsschutz ein zu hohes Risiko beim Schulbesuch sehen, können weiterhin einen Antrag auf Beurlaubung stellen.
  • Die Feststellung des relevanten Inzidenzwertes erfolgt weiterhin am Freitag der Vorwoche.

Bitte beachtet, dass es sich um eine Information zum derzeitigen Planungsstand (vor den Osterferien) handelt. Wir empfehlen deshalb dringend, sich gegen Ende der Osterferien nochmals über die dann gültigen Regeln zu informieren.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link).

19.03.2021
Da der Wert am heutigen Freitag, den 19.03.2021, im Landkreis Altötting bei 94,2 liegt, wird in der kommenden Woche (Kalenderwoche 12, 22. bis 26. März 2021) für alle Klassen Wechselunterricht durchgeführt. Überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5m sicher eingehalten werden kann, findet Präsenzunterricht statt.

Was das für die einzelnen Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Jahrgangsstufen und Klassen bedeutet, dazu gibt es weitere Informationen im Elternportal und bei der jeweiligen Klassenleitung.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link).

12.03.2021
Bayernweit gelten neue Regeln zum Schulbesuch. Um tägliche Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht zu vermeiden und für uns alle eine bessere Planbarkeit zu erreichen, wurde festgelegt, dass der 7-Tages-Inzidenz-Wert vom Freitag für die gesamte kommende Woche die Form der Beschulung bestimmt.

Da der Wert am heutigen Freitag, den 12.03.2021, im Landkreis Altötting bei 109,4 liegt, wird in der kommenden Woche (Kalenderwoche 11, 15. bis 19. März 2021) für alle Klassen Distanzunterricht durchgeführt. Eine Ausnahme gilt nur für die Abschlussklassen. Das sind an unserer Schule die Klassen der 9. Jahrgangsstufe.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link).

08.03.2021
Weil die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Altötting seit heute wieder unter 100 liegt, findet ab Dienstag, den 09.03.2021, für die Klassen 1-4 sowie für die 9. Klassen (Abschlussklassen) wieder Unterricht vor Ort statt. Entweder in Form von Präsenzunterricht für die ganze Klasse (nämlich dann, wenn das Klassenzimmer groß genug ist, damit 1,5 Meter Abstand zueinander eingehalten werden können) oder als Unterricht im Wechsel. Was das für die einzelnen Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Jahrgangsstufen und Klassen bedeutet, dazu gibt es weitere Informationen im Elternportal und bei der jeweiligen Klassenleitung.

Alle anderen Klassen erhalten weiterhin Distanzunterricht.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link).

28.02.2021
Weil die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Altötting wieder über 100 liegt, findet am Montag, den 29.02.2021, für alle Klassen bis auf Weiteres wieder Distanzunterricht statt.

20.02.2021
Ab kommenden Montag, den 22.02.2021, findet in den Klassen 1-4 sowie in den 9. Klassen (Abschlussklassen) wieder Unterricht vor Ort statt. Entweder in Form von Präsenzunterricht für die ganze Klasse (nämlich dann, wenn das Klassenzimmer groß genug ist, damit 1,5 Meter Abstand zueinander eingehalten werden können) oder im Unterricht im Wechsel. Was das für die einzelnen Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Jahrgangsstufen und Klassen bedeutet, dazu gibt es weitere Informationen im Elternportal und bei der jeweiligen Klassenleitung.

Alle anderen Klassen erhalten weiterhin Distanzunterricht.

Der Unterricht vor Ort wird wieder komplett auf Distanzunterricht umgestellt, falls die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Altötting wieder über 100 steigen sollte.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link).

 

09.01.2021
Die Pestalozzischule wünscht allen Besucherinnen und Besuchern unserer Homepage ein gutes und gesunde neues Jahr!

Von Montag, den 11.01.2021, bis einschließlich Freitag, den 29.01.2021, findet an der Pestalozzischule – wie an allen anderen Schulen im Freistaat Bayern – kein Präsenzunterricht in der Schule statt! Stattdessen wird auf Distanzunterricht umgestellt.

Was das für die einzelnen Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Jahrgangsstufen und Klassen bedeutet, dazu gibt es weitere Informationen im Elternportal und bei der jeweiligen Klassenleitung.

Bitte beachtet auch weiterhin die Informationen auf den jeweiligen Seiten der zuständigen Einrichtungen: Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), Landratsamt Altötting (Link).

14.12.2020
Im Zuge des verschärften Lockdowns wird auch in Bayern der Präsenzunterricht ab kommenden Mittwoch weitgehend eingestellt. Bitte beachten Sie daher weiterhin unbedingt die verlinkten Seiten (siehe unten) und prüfen Sie regelmäßig das Elternportal auf neue Nachrichten.

09.12.2020
Ab heute gelten in Bayern neue Regeln für den Schulbesuch. Da sich die Situation sehr schnell entwickelt bitten wir Sie, die jeweils neuesten Informationen des Staatsministerium für Unterricht und Kultus (FAQ), des Landratsamts Altötting (Link) und die schulspezifischen Regelungen (Elternportal) zu beachten.

Bleiben Sie gesund!

10.11.2020
Das Landratsamt Altötting hat neue Regeln für den Schulbesuch bekannt gegeben, welche am Mittwoch, den 11.11.2020 in Kraft  treten werden. Die für unsere Schule wesentlichen Regeln sind:

  • Klassen- und jahrgangsstufenübergreifender Unterricht sowie die Ganztagsbetreuung sind auch weiterhin auf das Notwendigste reduziert.
  • Schulbesuch:
    • leichte Symptome: Schnupfen ohne Fieber, gelegentliches Husten …
      • Klassen 1-4: Schulbesuch möglich bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentliches Husten …).
      • Klassen 5-9: Auch bei leichten Symptomen kein Schulbesuch möglich. Um die Schule wieder besuchen zu dürfen ist ein negativer Test auf SARS-CoV-2 bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen und man darf nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt haben.
    • schwerere Symptome: Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall. Es gilt für alle Klassen:
      • Kein Schulbesuch für Schülerinnen und Schüler möglich.
      • Um die Schule wieder besuchen zu dürfen, muss man 24 Stunden symptom- und fieberfrei sein sowie einen negativen Test auf SARS-CoV-2 oder ein ärztliches Attest vorlegen.
  • SVE-Besuch:
    • Kinder mit milden Krankheitsanzeichen (bspw. Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) dürfen die Einrichtung bei Vorlage eines negativen Tests auf SARS-CoV2- oder eines ärztlichen Attests besuchen.
    • Eine Wiederzulassung erkrankter Kinder zum Besuch der Einrichtung ist erst möglich, wenn die Kinder bei gutem Allgemeinzustand und seit mindestens 72 Stunden symptomfrei sind oder ein ärztliches Attest bzw. ein negativer Test auf SARS-CoV-2 vorgelegt wird.

Hier finden sich die genauen Ausführungen dazu.

Wir bitten alle Eltern, Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schüler die neuen Regeln genau einzuhalten. Sie helfen damit, den Schulbetrieb so lange und reibungslos wie möglich aufrecht zu halten.

08.11.2020
Aufgrund der stark angestiegenen Fallzahlen im Landkreis hat das Landratsamt Altötting neue Regeln für den Schulbesuch erlassen, welche am Montag, den 09.11.2020 in Kraft treten werden. Die für unsere Schule wesentlichen Regeln sind:

  • Präsenzunterricht in der Schule findet weiterhin statt.
  • Klassen- und jahrgangsstufenübergreifender Unterricht sowie die Ganztagsbetreuung sind auf das Notwendigste reduziert.
  • Kranke Schülerinnen und Schüler dürfen die Schule nicht betreten. Das gilt auch, wenn man nur milde Symptome (Schnupfen …) hat!
  • Nach einer Erkrankung darf die Schule erst wieder 72 Stunden (3 Tage) nach Abklingen der letzten Symptome und bei gutem Allgemeinzustand betreten werden!

Ein Beispiel: Ihr Kind entwickelt am Mittwochnachmittag Erkältungssymptome. Es darf am Donnerstag nicht die Schule besuchen. Am Freitag wird es etwas besser. Am Samstag ist Ihr Kind wieder symptomfrei. Jetzt beginnen die 72 Stunden (3 Tage) Wartezeit. Ihr Kind darf am Dienstag wieder die Schule besuchen.

Hier finden sich die genauen Ausführungen dazu.

Wir bitten alle Eltern, Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schüler die neuen Regeln genau einzuhalten. Sie helfen damit, den Schulbetrieb so lange und reibungslos wie möglich aufrecht zu halten.

Die Regeln gelten vorerst bis einschließlich Freitag, 27.11.2020.

31.10.2020
Bitte informieren Sie sich auch weiterhin tagesaktuell auf der entsprechenden Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

Im Moment gelten Beschränkungen in Bezug auf die akutellen Fallzahlen. Für den Landkreis Altötting finden sich diese tagesaktuell entweder beim Robert-Koch-Institut (RKI) oder beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

09.09.2020
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat zwei weitere Schreiben zum Unterrichtsbeginn veröffentlicht. Sie finden sich hier (Teil 1, Teil 2).

06.09.2020
Ab sofort gelten neuen Bestimmungen zum Schulbesuch. Informationen zum Thema finden sich im aktuellen Elternbrief.

24.06.2020
Das Kultusministerium fragt den Bedarf an einer Betreuung in den Sommerferien ab. Es handelt sich vorerst nur um eine Abfrage des Bedarfs (keine Anmeldung!) an einem freizeitpädagogischen Angebot. Dazu finden sich hier zwei Schreiben: 1 und 2.

23.04.2020
Der Unterricht in den 9. Klassen wird am 27. April sicher wieder aufgenommen. Dazu gehen gesonderte Schreiben an die betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie an deren Eltern.

Ein informierendes Schreiben vom Bayerischen Staatsminister für Unterricht und Kultus, Prof. Dr. Michael Piazolo, findet sich hier.

18.04.2020
Nach derzeitigem Stand beginnt der Unterricht ausschließlich für die 9. Klassen am 27.04.2020 wieder. Quelle hier.

Näheres zur konkreten Unterrichtsgestaltung folgt noch.

Bitte beachten Sie auch weiterhin die Seite mit den häufig gestellten Fragen (FAQs) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

30.03.2020
Auch in den Osterferien betreuen wir Kinder/ Schülerinnen und Schüler unserer Schule, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Die Eltern werden gebeten sich rechtzeitig unter der Telefonnummer 08671/70080 zu melden, falls sie eine Betreuung benötigen.

Wir sind auch während der Osterferien täglich, außer an den Wochenenden und an Feiertagen, von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 08671/70080 oder per E-Mail (info[at]pestalozziweb.de) erreichbar.

23.03.2020
Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, dass in den Notbetreuungsangeboten an Schulen und Kitas auch Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, wenn bei zwei Erziehungsberechtigten nur eine bzw. einer im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist. Das aktualisierite Formblatt (Stand: 23.03.2020) kann hier heruntergeladen werden.

18.03.2020
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat hier eine Seite online gestellt, auf der häufig gestellte Fragen (FAQs) beantwortet werden. Dort findet sich auch das Formular, welches ab sofort zwingend notwendig ist, wenn man berechtigt ist, die schulische Notfallbetreuung in Anspruch zu nehmen. Die Seite wird laufend aktualisiert.

13.03.2020
Nach Mitteilung der Staatsregierung und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entfällt an allen Schulen in Bayern, also auch an der Pestalozzischule, der Unterricht bis zum Ende der Osterferien. Weitere Informationen finden sich hier. Der entsprechende Elternbrief ist hier zum Abruf. Die (neue) Allgemeinverfügung steht hier zum Abruf.

Unterrichtsfrei bedeutet nicht lernfrei! Die Schülerinnen und Schüler haben bereits Arbeits- und Lernmaterialien erhalten oder werden diese in den nächsten Tagen noch erhalten.

Folgende Termine sind abgesagt oder werden verschoben:

  • Schuleinschreibung (verschoben, neuer Termin: 22.04.2020, eine Einladung wird per Post versendet)
  • Elternsprechtag (verschoben, eine neuer Termin wird noch bekannt gegeben)
  • Frühjahrsmarkt Neuötting (abgesagt)

Bleibt gesund und achtet auf die Empfehlungen der Experten:

  • Menschenansammlungen vermeiden
  • in die Armbeuge husten/ nießen
  • Hände häufig gründlich mit Seife waschen
  • Hände weg vom Gesicht
  • kranke und alte Menschen schützen – möglichst keine Besuche in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen
  • hilfsbedürftigen Menschen in der Nachbarschaft Hilfe anbieten
  • usw.

10.03.2020
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat eine eigene Webseite mit tagesaktuellen Informationen rund um das Corona-Virus eingerichtet. Hier geht es zur entsprechenden Seite.

Wichtig: Ganz Italien ist nun zum Risikogebiet erklärt worden. Schülerinnen und Schüler, die sich in den letzten 14 Tage in Italien aufgehalten haben, dürfen für 14 Tage (gerechnet vom Tag der Rückkehr nach Deutschland!) die Schule nicht besuchen.

09.03.2020
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine sogenannte Allgemeinverfügung (pdf) zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten veröffentlicht. Diese steht hier zum Abruf.

Wichtig: Schülerinnen und Schüler, welche ein Risikogebiet besucht haben, dürfen im Anschluss für 14 Tage die Schule nicht besuchen. Das gilt auch, wenn keine Krankheitssymptome bestehen oder Reisegebiet erst nachträglich zum Risikogebiet erklärt wurde.

Risikogebiete finden sich tagesaktuell hier (externer Link zur Website des Robert-Koch-Instituts)

Die Allgemeinverfügung gilt bis auf weiteres!

In diesem Zusammenhang hat die Pestalozzischule einen Elternbrief (pdf) herausgeben. Er steht hier zum Abruf.

01.03.2020
Das Kultusministerium hat ein Informationsblatt (pdf) für Eltern und Erziehungsberechtigte veröffentlich. Es steht hier zum Abruf.

Bildnachweis und Lizenz

  • Autor: http://pngimg.com/download/92545
  • CC BY-NC 4.0
  • https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/

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